Sicherheit von Flüssiggasheizungen und Verhalten bei Störungen
Flüssiggas ist ein sehr sicherer Brennstoff. Dennoch gibt es bei der Anwendung -wie bei allen Brennstoffen- einige Regeln zu beachten. Diese beziehen sich nicht nur auf die Installation, sondern auch auf die fachgerechte, regelmäßige Prüfung von Tank und Rohrleitungen. Im Folgenden informieren wir Sie über die wichtigsten Sicherheitsaspekte und auch über das richtige Verhalten bei Störungen.
Die Installation
Die Installation einer Flüssiggasanlage erfolgt ausschließlich durch die Fachbetriebe nach festgelegten Regeln, den sog. Technischen Regeln Flüssiggas, kurz: TRF. Dieses Regelwerk ist gemeinsam vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) und vom DVGW – Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches entwickelt worden. Darin finden Installateure alle wichtigen technischen Bestimmungen, die es beim Bau und Betrieb von Flüssiggasheizungen zu beachten gilt. Bei Bezug eines Tanks über Badische Rheingas sind diese Bestimmungen selbstverständlich automatisch die Grundlage unserer Installation. Für Installateure sind als Ergänzungen übrigens auch ein Kommentar zum Regelwerk sowie das Prüfhandbuch des DVFG als umfassendes Nachschlagewerk für die Praxis erhältlich.
Die Tanks selbst
Unsere modernen Flüssiggastanks verfügen allesamt über integrierte Sicherheitssysteme. Diese schützen zum Beispiel gegen erhöhten Druck aber auch gegen Überfüllung. Dies gilt unabhängig von der Tankgröße und der Lagerart (unterirdisch oder oberirdisch). Die Tanks die wir verwenden, sind technisch sehr sichere, anspruchsvolle Anlagen von ständig geprüfter, allerhöchster Qualität und nur von den besten Herstellern.
Die regelmäßigen Prüfungen
Gastanks unterliegen keinem Verschleiß und sind daher zeitlich praktisch unbegrenzt nutzbar. Allerdings gibt es klare gesetzliche Regelungen, die eine regelmäßige Prüfung des Tank durch einen Fachmann vorschreiben. Gleiches gilt auch für die Niederdruck-Rohrleitungen, mit denen der Tank mit der Heizungsanlage im Haus verbunden ist. Auch diese Leitungen müssen regelmäßig durch einen Fachmann geprüft werden. Werden diese einfachen technischen Regeln eingehalten, bietet Ihre Flüssiggasanlage ein sehr hohes Sicherheitsniveau - langfristig.
Der Gesetzgeber schreibt vor allem diese Prüfungen vor:
Vor Inbetriebnahme der neuen Flüssiggas-Heizung:
die Prüfung vor Inbetriebnahme, und
die Sicherheitsabnahme der neu erstellten Rohrleitung
Im laufenden Betrieb:
Die innere Behälterprüfung (alle 10 Jahre)
Die äußere Behälterprüfung (alle 2 Jahre)
Hinweise: Bei der 10 jährigen inneren Prüfung wird die äußere Prüfung direkt mit durchgeführt.
Verhalten bei Störungen
Natürlich wurde Ihre Flüssiggas-Anlage entsprechend den neuesten Vorschriften und Richtlinien errichtet und geprüft und bietet somit ein hohes Maß an Sicherheit und Komfort. Trotzdem kann es vorkommen, dass einmal etwas defekt ist und nicht funktioniert. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an ein nahegelegenes Fachunternehmen, z.B. eine Installations- oder Heizungsbaufirma.
Sollte kein Fachunternehmen bekannt oder erreichbar sein, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wenden Sie sich hierzu entweder an Ihren zuständigen Regionalleiter oder unsere Zentrale in Lörrach.
Tel.: 07621 / 9332-0
Auch außerhalb der Regelarbeitszeit sind wir für Sie erreichbar! Ihre Meldung wird in jedem Fall entgegengenommen und der zuständige Techniker unseres Sicherheits- und Bereitschafts-Dienstes verständigt. Dieser wird sich kurz daraufhin bei Ihnen melden.
Wir werden versuchen, Ihnen bei der Behebung von Störungen behilflich zu sein und im Falle von Schäden an der Gasanlage, z.B. Undichtheiten, die nötigen Maßnahmen veranlassen. Störungen oder Schäden an Gasanlagen keinesfalls selbst beseitigen! Diese dürfen nur durch Installations- und Heizungsbaufirmen sowie ausgebildete Fachkräfte von Versorgungsunternehmen behoben werden.
Bei Undichtheiten am Flüssiggastank ist in jedem Fall unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen.
Tritt Gas in größeren Mengen aus, so ist zusätzlich die Feuerwehr (Tel. 112) / Polizei(Tel. 110) zu verständigen.
Vorsichtsmaßnahmen bei Gasgeruch
Flüssiggas verfügt über einen typischen, sehr intensiven Geruch, so dass es in der Luft bereits in äußerst geringen Konzentrationen wahrgenommen werden kann. Sollte dies der Fall sein, so ist folgendes zu beachten:
Kein Streichholz oder Feuerzeug anzünden!
Kein offenes Licht verwenden!
Keine elektrischen Schalter betätigen! Keine elektrischen Stecker herausziehen!
Keine elektrischen Klingeln betätigen!
Nicht rauchen!
Nicht vom eigenen Haus aus telefonieren!
Erste Maßnahmen bei Gasgeruch innerhalb von Räumen:
Sofort alle Flammen Löschen!
Sofort alle Fenster und Türen öffnen!
Sofort die Gaszufuhr zum Haus unterbrechen!
Hierzu die Absperreinrichtung unmittelbar vor oder nach der Hauseinführung und/oder das Gasentnahmeventil unter der Armaturenhaube bzw. unter dem Domschachtdeckel des Flüssiggas-Behälters schließen! Das Licht darf erst dann wieder eingeschaltet werden, wenn kein Gasgeruch mehr festzustellen ist. Hierbei sich nicht auf den eigenen Geruchssinn verlassen, sondern andere Personen hizuziehen.
Tritt Gasgeruch aus Räumen aus, die nicht ohne weiteres zugänglich sind, ist sofort die Polizei bzw. Feuerwehr zu benachrichtigen! Diese haben das Recht, sich Zutritt zu verschaffen.
Wird Gasaustritt im Keller vermutet, dann den Keller gut durchlüften! Daraufhin sind die übrigen Hausbewohner zu benachrichtigen.
Erste Maßnahmen bei Gasgeruch im Freien
Bei Undichtheiten am Gasdruckregler oder im nachfolgenden Leitungssystem gilt:
Sofort das Gasentnahmeventil unter der Armaturen- haube bzw. dem Domschachtdeckel des Flüssiggas-Behälters schließen!
Bei Gasaustritt am Behälter oder dessen Armaturen eventuelle Zündquellen im größeren Umkreis löschen bzw. entfernen!
Dafür Sorge tragen, dass niemand diesen Bereich betritt!
Merkblätter zum Download
Im Folgenden haben wir Ihnen einige Merkblätter zusammengestellt, die Sie sich bequem als PDF herunterladen und auf Wunsch auch ausdrucken können: